Der erste Teil des zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetzes war die Abschaffung des Steuerprivilegs von Lebensversicherungen (Fondsgebundenen). Der zweite wichtige Teil des Alterseinkünftegesetzes ist die Umstellung der Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen mit dem schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Die Auswirkungen auf die private Finanz- und Altersvorsorgeplanung sind gravierend. Die neue BasisRente ist der lange überfällige Schritt weg von dem nicht mehr finanzierbaren Kettenbrief „Umlagesystem“ hin zur kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge.
Ansparphase:
Beiträge für die Altersvorsorge im Rahmen der neu geregelten BasisRente können im Jahr bis maximal 20.000 € steuerlich berücksichtigt werden, bei Ehepaaren bis 40.000 €. Im Jahr 2009 sind 68 % des Beitrags steuerlich abzugsfähig. Der Anteil steigt jährlich um 2 %, bis im Jahr 2025 100 % erreicht sind. Inwieweit sich die Beiträge tatsächlich steuerlich auswirken, hängt von Ihrem beruflichen Status und Ihrem Einkommen ab. Hier ergeben sich ganz neue Möglichkeiten, die Altersvorsorge mit Unterstützung von Steuerersparnissen aufzubauen, insbesondere für Selbstständige.
Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Altersvorsorgebeiträge steuerlich stärker entlastet und die darauf beruhenden Renten stärker besteuert werden. Rentenleistungen unterliegen ab 2005 einheitlich zu 50 % der Besteuerung. Dies gilt für alle Bestandsrenten und die in diesem Jahr erstmals gezahlten Leistungen.
Der steuerpflichtige Anteil der Rente wird für jeden neu hinzukommenden Rentnerjahrgang bis zum Jahr 2020 in Schritten von 2 % auf 80 % und anschließend in Schritten von 1 % bis zum Jahre 2040 auf 100 % angehoben.
Steuerliche Förderung - Die Beiträge sind steuerlich abzugsfähig - im Jahr 2009 68 % des Beitrags, dann jährlich um 2% steigend. Die Versteuerung erfolgt in der Rentenphase zu einem in den meisten Fällen geringerem Steuersatz. Die Erträge in der Ansparphase sind komplett steuerfrei, die Abgeltungsteuer gilt nicht für Rürup- und RiesterRenten.
Lebenslange Rente - Frühestens ab dem 61. Lebensjahr
Hartz IV sicher und Insolvenzgeschützt - Die Einzahlungen sind vor Konkurs und Pfändung geschützt.
Freie Kapitalanlage - Keine Restriktionen bei der Anlage, Versicherungen und Fonds als Basis möglich.
Flexible Ansparphase - Regelmäßige und einmalige Zahlungen sind ohne Zwänge flexibel möglich (Achtung: nicht bei allen Anbietern).
Nachteile:
Unflexible Auszahlphase: vorzeitige Verfügungen nicht möglich
Als Grundstein der Altersvorsorge unterliegt die BasisRente ähnlichen Prinzipien wie die gesetzliche Rentenversicherung, d. h., sie ist nicht kapitalisierbar, nicht beleihbar und nicht pfändbar.
Die steuerlichen Zuschüsse gibt der Staat nur für den Aufbau der individuellen Altersvorsorge, nicht für den Aufbau von Vermögen.
In der Ansparphase ist die BasisRente überraschend flexibel, in der Auszahlungsphase jedoch nicht mehr.
Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente, einmalige Verfügungen sind nicht möglich (im Unterschied zur Riester-Rente, wo 30 % Kapitalauszahlung möglich sind und ja auch durch eine mögliche Kündigung mehr Flexibilität gegeben ist).