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DWS BasisRente Premium

DWS BasisRente
Der erste Teil des zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetzes war die Abschaffung des Steuerprivilegs von Lebensversicherungen (Fondsgebundenen). Der zweite wichtige Teil des Alterseinkünftegesetzes ist die Umstellung der Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen mit dem schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Die Auswirkungen auf die private Finanz- und Altersvorsorgeplanung sind gravierend. 
Grafik BasisRente
Die neue BasisRente ist der lange überfällige Schritt weg von dem nicht mehr finanzierbaren Kettenbrief „Umlagesystem“ hin zur kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge.

Infos zur Ansparphase:

Quelle: DWS Investments, DWS BasisRente Premium - Copyright © im Bildnachweis
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Infos zur Rentenphase:

Quelle: DWS Investments, DWS BasisRente Premium - Copyright © im Bildnachweis
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Vorteile:

  • Anleger wählen ein Produkt, das an den Renditechancen der Aktienmärkte partizipieren und die Sicherheitsorientierung festverzinslicher Papiere nutzen kann – je nachdem, welches Investment im aktuellen Marktumfeld und in der jeweiligen Situation die besseren Möglichkeiten bietet. 
  • Sie haben die Garantie der DWS Investment GmbH, dass Ihnen vorbehaltlich eines Anbieterwechsels mindestens Ihre Sparbeiträge bei Rentenzahlungsbeginn zur Verfügung stehen, d. h. die Bei träge abzüglich 5 % Abschluss- und Vertriebskosten.
  • Sie können den Anbieter wechseln
  • Hartz IV sicher und Insolvenzgeschützt - Die Einzahlungen sind vor Konkurs und Pfändung geschützt.
  • Flexible Ansparphase - Regelmäßige und einmalige Zahlungen sind ohne Zwänge flexibel möglich (Achtung: nicht bei allen Anbietern). 
  • Ab dem 55. Geburtstag können Sie den Höchststand Ihres Vertrages sichern und somit erzielte Gewinne festschreiben. Für diese Sicherung wird das Investment defensiver ausgerichtet.
  • Hinterbliebene Ehepartner oder Kinder können versorgt werden – entweder mit einer Rente oder mit der Übertragung des Gut habens auf einen eigenen Basisrentenvertrag.

Risiken/Nachteile:

  • Als Grundstein der Altersvorsorge unterliegt die BasisRente ähnlichen Prinzipien wie die gesetzliche Rentenversicherung, d. h., sie ist nicht kapitalisierbar, nicht beleihbar und nicht pfändbar.
  • Die steuerlichen Zuschüsse gibt der Staat nur für den Aufbau der individuellen Altersvorsorge, nicht für den Aufbau von Vermögen. 
  • In der Ansparphase ist die BasisRente überraschend flexibel, in der Auszahlungsphase jedoch nicht mehr. Der Gesetzgeber schützt die Beiträge zur Basisrente in besonderem Maße. Daher ist der Vertrag nicht kapitalisierbar, nicht verpfändbar und nicht beleihbar.
  • Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente, einmalige Verfügungen sind nicht möglich (im Unterschied zur Riester-Rente, wo 30 % Kapitalauszahlung möglich sind und ja auch durch eine mögliche Kündigung mehr Flexibilität gegeben ist).
  • Wir gehen von der gegenwärtigen Steuerlage aus. Allerdings können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Risiken einer Geldanlage in Investmentfonds

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