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Riester-Rente

Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland. Daher gehört sie zur sogenannten 3. Säule bzw. 2. Schicht der Altersvorsorge. Die Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) eingeführt worden und in den §§ 10a, 79 ff. Einkommensteuergesetz geregelt. Informationen dazu hier, auf dieser Seite, und detailliert mit vielen Beispielen im Ratgeber "Startklar zur Riester-Rente" auf der rechten Seite. Zum öffnen einfach auf das Prospekt klicken. 

Entstehung, Geschichte ...

Walter Riester
Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug. Im Jahr 2001 wurde eine Kürzung der gesetzlichen Renten beschlossen, lesen Sie hier weiter...

Zulagen vom Staat

Die Förderung besteht aus 2 Komponenten:
  • Altersvorsorgezulage
  • Sonderausgabenabzug 
Das Finanzamt prüft, was günstiger ist - Zulage oder Sonderausgabenabzug. Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen.  Zu beachten ist auch, dass die eigene Sparleistung einen bestimmten Sockelbetrag nicht unterschreiten darf, sonst wird die Zulage gekürzt. Der Sockelbetrag ist zu berücksichtigen, wenn die gewährte Zulage die Höhe des Mindesteigenbetrags erreicht oder übersteigt. Der sogenannte Riester-Sockelbeitrag ist der jährliche MINDEST-Einzahlbeitrag in eine Riester-Rente und beträgt 60 € bzw. 5€ im Monat.
hier lesen Sie mehr zu den Details...

Gehören Sie zum förderberechtigten Personenkreis?

Zum förderberechtigten Personenkreis gehören grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger, die von der geringfügigen Absenkung des Rentenniveaus beziehungsweise des Versorgungsniveaus betroffen sind. Eine weitere Voraussetzung für die Zulageberechtigung ist das Vorliegen der unbeschränkten Steuerpflicht in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Übersicht und Details finden Sie hier...
Eine weitere Voraussetzung für die Zulageberechtigung ist das Vorliegen der unbeschränkten Steuerpflicht in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Übersicht und Details finden Sie hier...

Sonderausgabenabzug

Die beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge gewährten staatlichen Förderungen bestehen aus der Zulage oder aus dem Sonderausgabenabzug.


höchstmöglicher
Sonderausgabenabzug p.a.
2002/2003
525 €
2004/2005 1.050 €
2006/2007 1.575 €
ab 2008 2.100 €

Welche Förderung (Zulage oder Sonderausgabenabzug) für den Zulageberechtigten günstiger ist? lesen Sie hier mehr...

Berufseinsteiger-Bonus

Den so genannten „Berufseinsteiger-Bonus“ erhalten alle Personen, die zulageberechtigt sind und die zu Beginn des Beitragsjahres, für das die erhöhte Zulage „Berufseinsteiger-Bonus“ gezahlt werden soll, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der „Berufseinsteiger-Bonus“ stellt auf die unmittelbare Zulageberechtigung und das Lebensalter ab und muss nicht gesondert beantragt werden. Der „Berufseinsteiger-Bonus“ beträgt 200,00 Euro. Die Grundzulage wird einmalig um diesen Betrag erhöht.

Alles zu kompliziert?

Grundzulage, Kinderzulage, Sockelbeitrag, Bruttoeinkommen, Kinder vor 2008 geboren oder danach, erforderlicher Mindestbeitrag... Alles nicht hoch kompliziert, trotzdem für jemanden der sich nicht täglich mit diesen Dingen beschäftigt auch nicht ganz einfach. Hier deshalb noch einige Hilfen und wie bei allen anderen Themen auch hier mein Angebot einer umfassenden Beratung. Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf...

Sie haben bereits einen Riestervertrag

Rechnen Sie selbst
Mit diesem sehr einfachen Rechner hier in einem PDF-Formular können Sie selbst rechnen. Einfach Bruttojahresarbeitslohn des Vorjahres, Anzahl der Kinder und einige ergänzende Angaben ergänzen oder ankreuzen und schon haben Sie das Ergebnis mit dem, eventuell, neuen Beitrag. Wenn Sie mit der Maus auf die entsprechenden Felder gehen wird Ihnen eine Kurzhilfe angezeigt 
Tipp: Passen Sie die jährliche Beitragshöhe zum Riestervertrag regelmäßig an. So kann der maximale Förderbetrag vollständig ausgenutzt werden.

Sie haben noch keinen Riestervertrag?

Dann benutzen Sie für detaillierte Berechnungen den DWS RiesterRechner Premium und erstellen Sie sich Ihr eigenes Angebot

Diese Hilfen sollen die Beratung nicht ersetzen, geben Ihnen aber die Möglichkeit sich selbst einen Überblick über die Möglichkeiten zu verschaffen.

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