Fragen & Antworten
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Broschüre mit allen wichtigen Infos
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Der AXA Immoselect wird aufgelöst

Wie am 19.10.2011 von der AXA Investment Managers Deutschland GmbH mitgeteilt wurde, wird der Offene Immobilienfonds AXA Immoselect aufgelöst. Zu viele Anleger wollten Anteile zurückgeben, so dass unter den Gesichtspunkten Gleichbehandlung und Fairness sowie dem Auftrag, bestmögliche Ergebnisse für Anleger zu erzielen, eine Öffnung zum 16. 11. nicht möglich ist. Stattdessen wird über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (bis Oktober 2014) in halbjährlichen Raten der jeweilige Verkaufserlös an die Anteilseigner ausgeschüttet. Weitergehende Informationen finden Sie hier. 

AXA Immoselect: Der Fonds wird geordnet abgewickelt, das heißt aufgelöst.

Das AXA Investment Managers Team informiert:

Wir bedauern die Auflösung sehr, da wir in den letzten Monaten intensiv für eine Wiederöffnung des Fonds gekämpft haben. Die für eine erfolgreiche Wiederöffnung erforderliche Liquidität konnte aber aus zwei Gründen nicht geschaffen werden:

  • Erstens hat die erneute Zuspitzung der Eurokrise die Entscheidungsprozesse potenzieller Immobilienkäufer verzögert. Die notwendigen Objektverkäufe zur Schaffung der erforderlichen Liquidität, die wir im Frühjahr auf mindestens 30% geschätzt hatten, können unter diesen Umständen nicht bis zum gewünschten Wiederöffnungstag (spätestens dem 16. November 2011) abgeschlossen werden. 
  • Zweitens ist die Zahl der Anleger, die bei einer Wiederöffnung des Fonds ihre Anteilscheine zurückgeben wollen, vermutlich höher als von uns im Frühjahr vermutet. Wiederholt durchgeführte Befragungen bei den Vertriebspartnern haben gezeigt, dass das Liquiditätsbedürfnis der Anleger der mit weitem Abstand häufigste Grund für die potentielle Rückgabewünsche ist. Zusätzlich sind die Anleger durch die derzeitige Situation an den Finanzmärkten verunsichert. 

Immobilien - die aktuelle Objektliste

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Unter den gegebenen Umständen können wir den Fonds nicht rechtzeitig wiederöffnen. Wir werden daher das Sondervermögen AXA Immoselect geordnet abwickeln und damit auflösen. Im Zuge der Auflösung ist beabsichtigt, alle Immobilien des Sondervermögens zu verkaufen. Die geordnete Auflösung des Sondervermögens stellt sicher, dass der gesetzlich vorgeschriebene Anlegergleichbehandlungsgrundsatz im gesamten Verkaufsprozess eingehalten wird. Dem Interesse aller Anleger wird durch den Verkauf der Immobilien zu bestmöglichen Preisen und halbjährlichen Abschlagszahlungen gleichermaßen entsprochen. Die erste Abschlagzahlung soll im April 2012 erfolgen. Wir haben eine Broschüre mit weiteren Informationen, insbesondere mit einem Fragen- und Antworten-Katalog sowie einem aktuellen Immobilienspiegel angefertigt.

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